Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte, (31.10.2020) Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat daraufhin in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Maßnahmen auch in Bayern „eins zu eins“ umgesetzt werden. Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden! Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen. Was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren: 1. Tennisanlagen 2. Trainings- und Spielbetrieb 3. Winterrunde 4. Turniere 5. Aus- und Fortbildungen 6. Vereinsberatung 7. Talentförderung und Leistungssport Ausführliche Informationen zu diesen und allen anderen Themenbereichen finden Sie stets aktuell auf der >>Corona-Seite im BTV-Portal. Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ Mir, meinen Kollegen im BTV-Präsidium und den Bezirksvorsitzenden ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist. Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Bayern. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu! Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen – bleiben Sie gesund! Ihr Helmut Schmidbauer PS: Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden – abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes – von obigen Maßnahmen unberührt bleiben. |
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